Interner Zugriff
Der Zugriff auf Ihre persönlichen Daten innerhalb der BAWAG ist beschränkt auf die MitarbeiterInnen und diejenigen Stellen, die diese zur Erfüllung ihrer beruflichen Pflichten benötigen. Dies umfasst unter anderem:
- BankmitarbeiterInnen, die mit der Kundenbetreuung oder der Bearbeitung von Bankdienstleistungen beauftragt sind.
- Abteilungen, die interne Bankvorgänge wie Risikomanagement, Rechnungswesen, sowie Compliance- und Rechtsabteilung durchführen.